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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich und allgemeine Regelungen


1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "Geschäftsbedingungen") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: "Käufer").

2. Die Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: "Ware"), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten.

3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und in insoweit Vertragsbestandteil, als ihre Geltung mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen.

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach dem Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss


1. Unsere Angebote sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich und werden ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung für uns verbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Weiterhin sind wir berechtigt offensichtliche Irrtümer, Auslassungen, Schreibfehler und Rechenfehler jederzeit zu berichtigen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.

2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als rechtsverbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch die Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

4. Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebotes dar, es sei denn die Annahme wird in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt. Die Darstellung der Produkte im Internet, stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Preisübersicht dar. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Lieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse soweit nichts anderes vereinbart.

5. An Zeichnungen, Konstruktionen und anderen Unterlagen von uns behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; Der Kunde darf diese Dritten nicht zugänglich machen. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurück zu geben. Dies gilt entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen wir jedoch solchen Dritten zugänglich machen, denen wir zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen haben.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen


1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und Teuerungszuschläge. Die Preise gelten ab Motedis GmbH.
Sie verstehen sich in Euro wie in den Artikelbescheibungen beschrieben. Beträgt die vereinbarte bzw. angegebene Lieferfrist länger als vier Monate ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise und Teuerungszuschläge zu berechnen. Etwaige Kostenminderungen geben wir ebenfalls an unsere Kunden weiter.

2. Beim Versendungskauf (§ 5 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale(ausschließ- lich Transportversicherung) ausweislich unserer jeweiligen Transportkostentabelle als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

3. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns. Schecks gelten erst nach der Einlösung als Zahlung.

4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Lieferungen abzulehnen oder nur gegen Vorauskasse auszuführen, sowie alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort fällig zu stellen.

6. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 7 Abs. 7 unberührt.

7. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 323 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 4 Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug und Rücknahme


1. Die Lieferung erfolgt ab Motedis GmbH, wo auch der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern nichts Abweichendes bestimmt wurde. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf) wobei der Versand an die angegebene Lieferanschrift des Käufers erfolgt. Unsere Lieferzeiten sind unverbindlich und können von der tatsächlichen Lieferzeit abweichen, wobei wir Ihnen dies schnellstmöglich mitteilen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Käufer auf selbigen über. Beim Versendungskauf (Ware wird frei Bordstein geliefert und ist grundsätzlich dem Warenwert entsprechend versichert) geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware von unserem Spediteur an den Käufer übergeben wurde. Der Käufer verpflichtet sich die Ware bei Erhalt auf Transportschäden zu überprüfen, eventuelle Transportschäden sind dem Spediteur sofort mitzuteilen. Spätere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessenenEntschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist jedoch auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

5. Änderungen in der technischen Ausführung, der Farbe und Form unserer Ware sowie der Menge bleiben – im Rahmen des Zumutbaren - vorbehalten, z.B. sofern der Wert und die Verwendbarkeit der angebotenen Ware hierdurch nicht beeinträchtigt wird: Unsere Profile werden in Eloxal geliefert. Eloxal und RAL-Farben unterliegen keiner Norm, somit können Unterschiede in Farbe und Glanzgrad nicht ausgeschlossen werden. Kleine Partikeleinschlüsse oder Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche können auftreten. Reklamiert werden können nur Mängel, welche nach oben genannten Richtlinien zu sehen sind. Diese lauten wie folgt: Betrachtungsabstand 5 Meter bei diffusem Licht. Um die Werterhaltung der Oberflächenbeschichtung zu gewährleisten, sind entsprechende Reinigungsintervalle mit geeigneten Reinigungsmitteln einzuhalten. Weitere Hinweise hierzu können Sie gerne jederzeit anfordern.

7. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Europaletten.

8. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Für Aluprofile gilt: Da die Teile speziell für Sie angefertigt wurden, ist eine Rückgabe nicht möglich. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt


1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen oder die Ware beschädigt oder zerstört wird. Insolvenzverwalter, Pfändungsberechtigte, Vollstreckungsbeamte oder sonstige auf das Eigentum zugreifende Dritte sind auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe unserer Forderung aus der Lieferung der Ware gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in § 6 Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c) Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die Forderungen ab, die durch eine Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.

d) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

e) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 6 Mängelansprüche des Käufers


1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. den §§ 478, 479 BGB).

2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung von uns überlassen oder in gleicher Weise wie diese Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

4. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Sämtliche Hinweise in unseren Auftragsbestätigungen oder Angeboten auf Herstellergarantien bedeuten keine Einschränkung unserer Gewährleistung über die vorstehenden Einschränkungen hinaus. Sie stellen lediglich einen Hinweis auf zusätzliche Rechte des Kunden gegenüber dem Hersteller dar, die wir zur Kenntnisnahme weiterleiten. Insoweit stellen diese keine Erweiterung der Gewährleistungsrechte des Kunden uns gegenüber dar. Die von dem Hersteller gegenüber dem Kunden erteilte Garantie bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unserer Gewährleistung unberührt.

5. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 7 Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

9. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

10. In dringenden Fällen, wie bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

11.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

12. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 Haftung


1. Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Die Haftung des Verkäufers bezieht sich auf den Warenwert der vom Verkäufer angebotenen Artikel. Eine darüber hinaus gehende Haftung für eventuelle Folgeschäden bzw. Folgekosten, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden jedweder Art, die durch Nicht- bzw. Falschlieferung oder Nichtfunktion entstehen, wird ausgeschlossen.

4. Die sich aus § 8 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. den §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

6. Unsere Haftung entfällt, wenn die gelieferte Ware bearbeitet oder verändert wird, es sei denn der Käufer weist nach, dass die Bearbeitung oder Veränderung nicht ursächlich war.

§ 8 Software


Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; Sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist, soweit nicht nach Maßgabe des § 69 d UrhG gestattet, untersagt.

§ 9 Datenschutz


1. Der Käufer erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle den Käufer betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personen- und rechnungsbezogene i. S. d. Bundesdatenschutzgesetzes, durch unsere elektronische Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich an beauftragte Dienstleister und Auskunfteien (z.B. auch zur Bonitätsprüfung) im Rahmen der Auftragsbearbeitung weitergeben werden.

2. Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, sowie diese vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen sicher zu schützen und zu verwahren.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen


1. Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 dieser Geschäftsbedingungen unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

3. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages / der Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

Stand: 18.11.2011
Sitz in Ensdorf,
Geschäftsführer: Jörn Schwarz

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